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Bild Copyright: koya79
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Bundesregierung hält am Verbot der Eizellspende fest

Die Bundesregierung will an dem im Embryonenschutzgesetz verankerten Verbot der Eizellspende festhalten. Mit der Grundsatzentscheidung von 1991 habe der Gesetz­geber „im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft“ gewährleisten wollen, heißt es laut Ärzteblatt in einer gestern veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Die FDP setzt sich für eine Freigabe der Eizellspende und der nichtkommerziellen Leihmutterschaft ein.

Den vollständigen Artikel zum Thema finden Sie HIER im Ärzteblatt.

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